 |
|
 |
Plastisch-ästhetische Chirurgie im Kiefer- und Gesichtsbereich
Nasenchirurgie
Die Nase ist ein sehr charakteristisches Merkmal des Gesicht und beeinflußt entscheidend den Gesamteindruck. So verwundert es nicht, daß Nasenkorrekturen zu den am häufigsten vorgenommenen plastisch- ästhetischen Eingriffen gehören. Nasenkorrekturen können durchgeführt werden, wenn infolge von Fehlbildungen (z.B. Lippen- Kiefer- Gaumenspalten) oder Gewebsdefekten nach Unfällen oder Tumorerkrankungen funktionelle und ästhetische Einbußen vorliegen. Eine Übernahme der Behandlungskosten erfolgt dann in aller Regel durch die Krankenkasse. Wird vom Patienten ausschließlich eine Korrektur der äußeren Form bei sonst gesunder Nase gewünscht, so muß dennoch meist auch die innere Nase mit korrigiert werden, um eventuell resultierende Größenveränderungen anzupassen und eine ungestörte Nasenatmung zu gewährleisten. Die Kosten für einen solchen Eingriff trägt in diesem Fall der Patient. Liegt jedoch eine nachweisbare Funktionsstörung vor (z.B. behinderte Nasenatmung, Unmöglichkeit des Brilletragens) vor, so kann sich die Krankenkasse eventuell an den Kosten beteiligen. Hier sind im Vorfeld entsprechende Untersuchungen und Vereinbarungen notwendig.
Beispiele korrigierbarer Formfehler
Korrigieren lassen sich Höcker- , Schief- , und Sattelnasen, zu breite, zu große, zu kleine und zu lange Nasen. Mitunter werden auch nur kleine Korrekturen im Bereich der Nasenspitze gewünscht. Korrekturen von spaltbedingten Formfehlern der Nase sind häufig sehr aufwendig. Auch narbige Verengungen des Naseneingangs nach Voreingriffen können operativ behoben werden.
Operationsstechniken
Nasenkorrekturen können von intra- und extranasal aus vorgenommen werden. Das bedeutet, daß manche Techniken ausschließlich vom Naseninneren aus durchgeführt werden, es entstehen dann keine äußeren Narben. Bei sehr dünner Nasenhaut oder komplizierteren Eingriffen wird zusätzlich ein kleiner, unauffälliger Hautschnitt am Nasensteg notwendig.
Risiken und Komplikationen
Je nach Ausmaß des Eingriffs sind Schwellungen und Blutergüsse insbesondere der Lider normale Operationsfolgen, die nach 3 Wochen meist abklingen. Nachblutungen und Wundinfektionen werden nur selten beobachtet. Noch viel seltener sind Verletzungen der Tränenwege, der Riechnerven und der Schädelbasis (Gefahr von Hirnhautentzündungen, Nachoperation notwendig). Operationsbedingte Schäden an Schleimhaut- und Knorpelstrukturen können zum Ausbilden von Löchern in der Nasenscheidewand oder auch zur narbigen Einengung des Naseneingangs führen, oft sind dann Nachkorrekturen notwendig. Die bereits korrigierte Nase kann sich nach Monaten noch verändern. So kann ein gerade gestelltes Nasengerüst wieder schief werden, mitunter lassen sich Unregelmäßigkeiten des Nasenrückens nach dem Abschwellen der Weichteile tasten oder sehen. Leider kommt es trotz aller Bemühungen immer wieder auch einmal zu Ergebnissen, mit denen der Patient unzufrieden ist. In jedem Fall muß dies zwischen Patient und Arzt besprochen werden, um gemeinsam über das weitere Vorgehen entscheiden zu können. Nachkorrekturen sollten frühestens ein Jahr nach der Operation durchgeführt werden.
|